UID-Nummer als Kleinunternehmer – brauchst du sie und wie kommst du dazu?
Teil 7 des ADN Gründer-Ratgebers. Viele Aufbereiter starten als Kleinunternehmer – und stolpern spätestens beim ersten Einkauf in Deutschland oder bei der ersten Rechnung für Online-Werbung über die Frage: Brauche ich eine UID-Nummer?
Was ist die UID-Nummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (in Österreich „ATU“ + 8 Ziffern) identifiziert dich im EU-Geschäftsverkehr. Sie ist nicht dasselbe wie deine Steuernummer – die bekommst du bei der Gründung vom Finanzamt.
Bekommen Kleinunternehmer eine UID?
Als Kleinunternehmer (Umsatz bis 55.000 € pro Jahr, ohne Option zur Regelbesteuerung) bekommst du vom Finanzamt grundsätzlich keine UID. Du kannst sie aber beantragen, wenn du glaubhaft machst, dass du sie für Geschäfte mit dem EU-Ausland brauchst. Dein Kleinunternehmerstatus bleibt davon unberührt: Deine eigenen Leistungen bleiben umsatzsteuerfrei, ein Vorsteuerabzug steht dir weiterhin nicht zu.
Wann brauchst du sie?
Wareneinkauf in der EU über 11.000 € pro Jahr (Erwerbsschwelle) – zum Beispiel Poliermaschinen, Chemie oder Zubehör aus Deutschland.
Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen, wenn der Leistungsort in Österreich liegt. Dann gilt Reverse Charge: Die Steuerschuld geht auf dich über und du musst die Umsatzsteuer selbst ans Finanzamt abführen.
Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland, wenn der Leistungsort dort liegt.
Versand an Privatkunden im EU-Ausland über 10.000 € im Jahr.
Achtung beim EU-Einkauf
Wer seine UID im EU-Ausland angibt, um netto einzukaufen, verzichtet damit automatisch auf die Erwerbsschwelle. Dann musst du die österreichische Umsatzsteuer (Erwerbsteuer) selbst abführen – und kannst sie als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer zurückholen. Ein Vorteil entsteht dadurch meist nicht, nur zusätzlicher Aufwand. Gib die UID also nur an, wenn du sie wirklich brauchst.
So beantragst du die UID
Du brauchst zuerst eine Steuernummer (die gibt es bei der Gründung über den Fragebogen Verf24).
Fülle das Formular U15 aus – du findest es im Unternehmensserviceportal (USP) bzw. auf der Seite des Finanzministeriums. Angaben: Steuernummer, Name, Adresse und der Grund, warum du die UID brauchst (z. B. Einkauf von Waren in Deutschland über 11.000 €).
Reiche das Formular beim Finanzamt ein.
Die UID wird dir per Bescheid mitgeteilt. Der Antrag ist gebührenfrei; in der Praxis dauert es meist einige Tage bis wenige Wochen.
Nicht verwechseln: die Kleinunternehmer-Nummer mit „-EX“
Seit 1.1.2025 gibt es zusätzlich eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit der Endung „-EX“. Sie ist für die EU-weite Kleinunternehmerregelung gedacht, also wenn du auch in anderen EU-Ländern steuerfrei als Kleinunternehmer arbeiten willst. Sie ist keine UID-Nummer und ersetzt sie nicht.
Was ändert sich mit der UID?
Du schreibst auf deine Rechnungen an österreichische Kunden weiterhin keine Umsatzsteuer – der Kleinunternehmer-Hinweis bleibt. Neu ist: Fällt bei Einkäufen oder Dienstleistungen aus dem Ausland Steuer bei dir an (Reverse Charge oder Erwerbsteuer), musst du sie melden und zahlen. Wie und wann, klärst du am besten einmal mit deinem Steuerberater.
Quellen
Stand: November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Lass dir deinen konkreten Fall von Steuerberater oder Finanzamt bestätigen.





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