Steuern, SVS und Registrierkasse – das Finanz-Einmaleins für Autoaufbereiter
Teil 3 des ADN Gründer-Ratgebers. Zahlen klingen trocken – aber wer sie kennt, schläft besser.
Steuernummer
Nach der Gewerbeanmeldung beantragst du über FinanzOnline eine Steuernummer (Fragebogen für Einzelunternehmer). Dort gibst du auch deinen voraussichtlichen Umsatz und Gewinn an.
Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt: Wer im Kalenderjahr nicht mehr als 55.000 Euro Umsatz macht, ist von der Umsatzsteuer befreit. Du verrechnest dann keine 20 % USt – darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, gilt die Befreiung für dieses Jahr noch; im Folgejahr ist sie weg.
Wann lohnt sich der Verzicht? Wenn du am Anfang viel investierst – Hebebühne, Trockeneisgerät, Halle – und vor allem Firmenkunden hast, die sich die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen. Dann kann die Vorsteuer mehr bringen als die Befreiung. Das rechnest du am besten mit deiner Steuerberatung durch.
Wichtig: Weist du als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung aus, schuldest du sie dem Finanzamt.
Sozialversicherung (SVS)
Mit der Gewerbeanmeldung bist du automatisch bei der SVS pflichtversichert. 2026 liegt die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei rund 551 Euro, der Mindestbeitrag damit bei rund 161 Euro im Monat (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge). In den ersten Jahren wird vorläufig nach der Mindestgrundlage vorgeschrieben; liegt dein Gewinn höher, kommt eine Nachzahlung. Leg dafür von Anfang an Geld zur Seite – rund 25–30 % des Gewinns als Faustregel für SVS und Einkommensteuer zusammen.
Bist du nebenberuflich selbständig und angestellt, gelten Sonderregeln – frag bei der SVS nach.
Registrierkasse
Eine Registrierkasse brauchst du, sobald dein Betrieb mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz hat und davon mehr als 7.500 Euro bar (dazu zählen auch Karten- und Bankomatzahlungen vor Ort). Ab dann gilt auch die Belegerteilungspflicht.
Buchhaltung
Als Einzelunternehmer reicht in der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Heb jede Rechnung auf – sieben Jahre lang. Eine einfache Buchhaltungs-Software spart dir am Jahresende Stunden.
Unsere Zahlen-Werkzeuge
ADN-Preiskalkulator (Excel) – mit SVS, Fixkosten und Unternehmerlohn zum Mindeststundensatz
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Werte Stand November 2026, Quellen: Unternehmensserviceportal (usp.gv.at), WKO, SVS. Beträge ändern sich jährlich.





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