Welches Gewerbe brauche ich? Der Gewerbe-Wegweiser für Autoaufbereiter
Teil des ADN Gründer-Ratgebers. Bevor du ein Gewerbe anmeldest, musst du wissen, welches du brauchst. Hier findest du die Antwort in drei Schritten – mit Übersicht, Vergleich und typischen Kombinationen.
Das Wichtigste in einem Satz: Für fast alle Autoaufbereiter ist das freie Gewerbe „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ die richtige Basis – ohne Befähigungsnachweis. Alles andere ist eine Ergänzung, je nach Angebot.
Schritt 1: Was bietest du an?
Such deine Leistung in der linken Spalte. Rechts steht, welches Gewerbe du dafür brauchst.
Deine Leistung | Gewerbe | Art | Befähigungsnachweis? |
Waschen, Polieren, Lackkorrektur, Versiegelung (z. B. Keramik, Nano) | KFZ-Service | frei | ✘ nein |
Innenraumreinigung, Trockeneis, Trockendampf, Ozon | KFZ-Service | frei | ✘ nein |
Tupflack bei Steinschlägen, einfache Reparatur von Stoff und Leder | KFZ-Service (optisch bzw. einfach) | frei | ✘ nein |
Kunstharz-Reparaturen, kosmetisches Smart Repair | Autokosmetik | frei | ✘ nein |
Nur Reinigung, ohne Pflege und Service | Oberflächenreinigung | frei | ✘ nein |
Lackschutzfolie, Car Wrapping, Dekorfolien | Schneiden und Kleben von Folien | frei | ✘ nein |
Scheibentönung nach gesetzlicher Vorgabe | KFZ-Service | frei | ✘ nein |
Steinschlag in der Scheibe reparieren, Scheibentausch | Autoverglasung | frei | ✘ nein |
Pflegeprodukte verkaufen | Nebenrecht – größerer Handel: Handelsgewerbe | frei | ✘ nein |
Lackieren, Spot-Repair mit Lack, Ausbeulen | Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik | reglementiert | ✔ ja |
Mechanik und Elektrik über den KFZ-Service hinaus, Hochvolt | Kraftfahrzeugtechnik | reglementiert | ✔ ja |
Frei heißt: anmelden und loslegen. Reglementiert heißt: Du brauchst einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der ihn hat.
Schritt 2: Die drei Gewerbe im Vergleich
Diese drei werden am häufigsten verwechselt. Der Unterschied auf einen Blick:
KFZ-Service | Oberflächenreinigung | Autokosmetik | |
Wofür? | Komplette Fahrzeugpflege plus kleiner Service | Nur Reinigung | Kosmetische Kleinreparaturen |
Waschen | ✔ | ✔ | ✘ |
Polieren und Versiegeln | ✔ | ✘ | ✘ |
Innenraum (Sitze, Teppiche) | ✔ | ✘ Textilien ausgenommen | ✘ |
Tupflack, Kunststoff-Kleinschäden | ✔ optisch | ✘ | ✔ |
Kunstharz-Reparaturen | ✘ | ✘ | ✔ |
Kleiner Service (Öl, Lampen, Reifen) | ✔ | ✘ | ✘ |
Für Aufbereiter geeignet? | Ja – die Basis | Nur für reine Reinigungsbetriebe | Nur als Ergänzung |
Warum nicht Oberflächenreinigung? Der Wortlaut lautet „Oberflächenreinigung von beweglichen Sachen, ausgenommen Textilien …“. Damit darfst du nur einen Teil der KFZ-Service-Leistungen anbieten – Polieren, Versiegeln und Sitzreinigung gehören nicht dazu.
Warum reicht Autokosmetik nicht? Autokosmetik erlaubt nur kosmetische Reparaturen: Tupflack, Löcher und Risse in velours- und vinylartigen Stoffen, Kunststoffteile, Kleinschäden mit Kunstharz. Waschen, Polieren und Versiegeln sind nicht dabei. Wer den KFZ-Service hat, deckt einen großen Teil davon schon ab.
Schritt 3: Welche Kombination passt zu dir?
Mehrere freie Gewerbe meldest du in einem Zug an. Typische Kombinationen:
Dein Betrieb | Das meldest du an |
Mobiler Aufbereiter | KFZ-Service (Standort meist die eigene Wohnung) |
Aufbereiter mit eigener Halle | KFZ-Service – plus Betriebsanlagengenehmigung für die Halle |
Aufbereitung plus Smart Repair | KFZ-Service + Autokosmetik |
Aufbereitung plus Folierung | KFZ-Service + Schneiden und Kleben von Folien |
Aufbereitung plus Scheibenreparatur | KFZ-Service + Autoverglasung |
Reiner Waschbetrieb ohne Pflege | Oberflächenreinigung oder KFZ-Service |
Was der KFZ-Service genau erlaubt
Laut Tätigkeitsliste der WKO (Stand 16.08.2023). Klick auf einen Bereich, um die Details zu sehen:
Karosserie außen
Waschen (auch in automatischen Waschanlagen), Aufbereitung, Polieren und Konservieren des Lacks durch Versiegelung (z. B. Nano-, Keramik- und Teflonversiegelung), optische Behebung von Steinschlägen und Kratzern mittels Tupflack, optische Behebung von Kleinschäden an Kunststoffteilen, Chromreinigung, Scheiben und Außenspiegel reinigen, Wischerblätter tauschen.
Innenraum
Reinigung und Pflege von Sitzen, Bezügen und Teppichen – mit Chemie, Staubsauger, Trockeneis, Trockendampf und Extrahiergeräten. Einfache Reparatur von Löchern und Rissen in Bezugsstoffen und Leder. Geruchsbeseitigung und Desinfektion mit Ozon, Tausch des Innenraumfilters.
Unterboden
Unterbodenwäsche (auch mit Hebebühne), Unterbodenschutz inklusive De- und Montage von Verkleidungen ohne Zerlegarbeiten, Hohlraumkonservierung über die dafür vorgesehenen Öffnungen.
Kleiner Service
Öle und Betriebsflüssigkeiten kontrollieren und erneuern, Ölfilter, Zündkerzen, Luft- und Kraftstofffilter, Keilriemen, Lampen und Sicherungen bis 24 Volt, Tausch der Starterbatterie (nicht Hochvolt), Fehler auslesen und Serviceintervalle zurücksetzen.
Reifen
Montieren, Wuchten, Räderwechsel, Einlagern, Reifendrucksensoren anlernen, kleinere Reparaturen durch Kaltvulkanisieren, Schneeketten.
Scheiben
Scheibenfolierung nach gesetzlicher Vorgabe, Codierung von Scheiben mittels Sandstrahlverfahren.
Merke: Was nicht auf dieser Liste steht, gehört zum reglementierten Gewerbe der Kraftfahrzeugtechnik.
Mobil oder mit eigener Halle?
Mobil | Eigene Halle | |
Standort | Wo du erreichbar bist – meist die eigene Wohnung | Die Halle |
Arbeiten beim Kunden | ✔ bestellte Arbeiten überall (§ 50 GewO) | ✔ |
Betriebsanlagengenehmigung | Am Bürostandort meist nicht nötig | Im Regelfall nötig |
Wiederkehrende Prüfung | – | Alle 5 Jahre, im vereinfachten Verfahren (bis 800 m² und 300 kW) alle 6 Jahre |
Der Standort muss immer betriebsanlagen-, abfall- und wasserrechtlich passen. Details zu Halle, Abwasser und Flächenwidmung: Teil 2: Gewerbe, Standort und Abwasser.
Was du nebenbei darfst: die Nebenrechte
Waren verkaufen, die mit deiner Leistung zusammenhängen, z. B. Pflegeprodukte
in geringem Umfang Leistungen anderer Gewerbe, die deine Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen
Gesamtaufträge übernehmen, wenn ein wichtiger Teil zu deinem Gewerbe gehört – den Rest führen befugte Betriebe aus
Der Schwerpunkt deines Betriebs muss dabei erhalten bleiben (§ 32 GewO).
In 4 Schritten angemeldet
Voraussetzungen prüfen: 18 Jahre, österreichische, EU/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel, keine Ausschlussgründe, ein Standort.
Beraten lassen: kostenloser Termin beim Gründerservice der WKO in deinem Bundesland – dort werden Wortlaut und Fachgruppe geklärt.
NeuFöG sichern: Als Neugründer das Formular NeuFö 2 vor der Anmeldung bestätigen lassen – nachträglich geht das nicht.
Anmelden: Wortlaut genau aus der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe übernehmen und online über GISA oder das Unternehmensserviceportal mit ID Austria anmelden – oder bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat. Bei freien Gewerben darfst du ab der Anmeldung arbeiten.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Über den Umfang einer Gewerbeberechtigung entscheidet die Gewerbebehörde. Stand: November 2026. Quellen: WKO-Tätigkeitsliste „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen – KFZ-Servicestation“ (Stand 16.08.2023), WKO Wien Merkblatt Servicegewerbe, Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe.




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