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Welches Gewerbe brauche ich? Der Gewerbe-Wegweiser für Autoaufbereiter

Autorenbild: Georg Seiler
Georg Seiler
vor 2 Stunden
4 Min. Lesezeit

Teil des ADN Gründer-Ratgebers. Bevor du ein Gewerbe anmeldest, musst du wissen, welches du brauchst. Hier findest du die Antwort in drei Schritten – mit Übersicht, Vergleich und typischen Kombinationen.


Das Wichtigste in einem Satz: Für fast alle Autoaufbereiter ist das freie Gewerbe „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ die richtige Basis – ohne Befähigungsnachweis. Alles andere ist eine Ergänzung, je nach Angebot.


Schritt 1: Was bietest du an?

Such deine Leistung in der linken Spalte. Rechts steht, welches Gewerbe du dafür brauchst.


Deine Leistung

Gewerbe

Art

Befähigungs­nachweis?

Waschen, Polieren, Lackkorrektur, Versiegelung (z. B. Keramik, Nano)

KFZ-Service

frei

✘ nein

Innenraumreinigung, Trockeneis, Trockendampf, Ozon

KFZ-Service

frei

✘ nein

Tupflack bei Steinschlägen, einfache Reparatur von Stoff und Leder

KFZ-Service (optisch bzw. einfach)

frei

✘ nein

Kunstharz-Reparaturen, kosmetisches Smart Repair

Autokosmetik

frei

✘ nein

Nur Reinigung, ohne Pflege und Service

Oberflächenreinigung

frei

✘ nein

Lackschutzfolie, Car Wrapping, Dekorfolien

Schneiden und Kleben von Folien

frei

✘ nein

Scheibentönung nach gesetzlicher Vorgabe

KFZ-Service

frei

✘ nein

Steinschlag in der Scheibe reparieren, Scheibentausch

Autoverglasung

frei

✘ nein

Pflegeprodukte verkaufen

Nebenrecht – größerer Handel: Handelsgewerbe

frei

✘ nein

Lackieren, Spot-Repair mit Lack, Ausbeulen

Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik

reglementiert

✔ ja

Mechanik und Elektrik über den KFZ-Service hinaus, Hochvolt

Kraftfahrzeugtechnik

reglementiert

✔ ja


Frei heißt: anmelden und loslegen. Reglementiert heißt: Du brauchst einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der ihn hat.



Schritt 2: Die drei Gewerbe im Vergleich

Diese drei werden am häufigsten verwechselt. Der Unterschied auf einen Blick:



KFZ-Service

Oberflächen­reinigung

Autokosmetik

Wofür?

Komplette Fahrzeugpflege plus kleiner Service

Nur Reinigung

Kosmetische Kleinreparaturen

Waschen

✔

✔

✘

Polieren und Versiegeln

✔

✘

✘

Innenraum (Sitze, Teppiche)

✔

✘ Textilien ausgenommen

✘

Tupflack, Kunststoff-Kleinschäden

✔ optisch

✘

✔

Kunstharz-Reparaturen

✘

✘

✔

Kleiner Service (Öl, Lampen, Reifen)

✔

✘

✘

Für Aufbereiter geeignet?

Ja – die Basis

Nur für reine Reinigungsbetriebe

Nur als Ergänzung


Warum nicht Oberflächenreinigung? Der Wortlaut lautet „Oberflächenreinigung von beweglichen Sachen, ausgenommen Textilien …“. Damit darfst du nur einen Teil der KFZ-Service-Leistungen anbieten – Polieren, Versiegeln und Sitzreinigung gehören nicht dazu.

Warum reicht Autokosmetik nicht? Autokosmetik erlaubt nur kosmetische Reparaturen: Tupflack, Löcher und Risse in velours- und vinylartigen Stoffen, Kunststoffteile, Kleinschäden mit Kunstharz. Waschen, Polieren und Versiegeln sind nicht dabei. Wer den KFZ-Service hat, deckt einen großen Teil davon schon ab.



Schritt 3: Welche Kombination passt zu dir?

Mehrere freie Gewerbe meldest du in einem Zug an. Typische Kombinationen:


Dein Betrieb

Das meldest du an

Mobiler Aufbereiter

KFZ-Service (Standort meist die eigene Wohnung)

Aufbereiter mit eigener Halle

KFZ-Service – plus Betriebsanlagengenehmigung für die Halle

Aufbereitung plus Smart Repair

KFZ-Service + Autokosmetik

Aufbereitung plus Folierung

KFZ-Service + Schneiden und Kleben von Folien

Aufbereitung plus Scheibenreparatur

KFZ-Service + Autoverglasung

Reiner Waschbetrieb ohne Pflege

Oberflächenreinigung oder KFZ-Service



Was der KFZ-Service genau erlaubt

Laut Tätigkeitsliste der WKO (Stand 16.08.2023). Klick auf einen Bereich, um die Details zu sehen:


Waschen (auch in automatischen Waschanlagen), Aufbereitung, Polieren und Konservieren des Lacks durch Versiegelung (z. B. Nano-, Keramik- und Teflonversiegelung), optische Behebung von Steinschlägen und Kratzern mittels Tupflack, optische Behebung von Kleinschäden an Kunststoffteilen, Chromreinigung, Scheiben und Außenspiegel reinigen, Wischerblätter tauschen.

Reinigung und Pflege von Sitzen, Bezügen und Teppichen – mit Chemie, Staubsauger, Trockeneis, Trockendampf und Extrahiergeräten. Einfache Reparatur von Löchern und Rissen in Bezugsstoffen und Leder. Geruchsbeseitigung und Desinfektion mit Ozon, Tausch des Innenraumfilters.

Unterbodenwäsche (auch mit Hebebühne), Unterbodenschutz inklusive De- und Montage von Verkleidungen ohne Zerlegarbeiten, Hohlraumkonservierung über die dafür vorgesehenen Öffnungen.

Öle und Betriebsflüssigkeiten kontrollieren und erneuern, Ölfilter, Zündkerzen, Luft- und Kraftstofffilter, Keilriemen, Lampen und Sicherungen bis 24 Volt, Tausch der Starterbatterie (nicht Hochvolt), Fehler auslesen und Serviceintervalle zurücksetzen.

Montieren, Wuchten, Räderwechsel, Einlagern, Reifendrucksensoren anlernen, kleinere Reparaturen durch Kaltvulkanisieren, Schneeketten.

Scheibenfolierung nach gesetzlicher Vorgabe, Codierung von Scheiben mittels Sandstrahlverfahren.


Merke: Was nicht auf dieser Liste steht, gehört zum reglementierten Gewerbe der Kraftfahrzeugtechnik.


Mobil oder mit eigener Halle?


Mobil

Eigene Halle

Standort

Wo du erreichbar bist – meist die eigene Wohnung

Die Halle

Arbeiten beim Kunden

✔ bestellte Arbeiten überall (§ 50 GewO)

✔

Betriebsanlagen­genehmigung

Am Bürostandort meist nicht nötig

Im Regelfall nötig

Wiederkehrende Prüfung

–

Alle 5 Jahre, im vereinfachten Verfahren (bis 800 m² und 300 kW) alle 6 Jahre


Der Standort muss immer betriebsanlagen-, abfall- und wasserrechtlich passen. Details zu Halle, Abwasser und Flächenwidmung: Teil 2: Gewerbe, Standort und Abwasser.


Was du nebenbei darfst: die Nebenrechte

  • Waren verkaufen, die mit deiner Leistung zusammenhängen, z. B. Pflegeprodukte

  • in geringem Umfang Leistungen anderer Gewerbe, die deine Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen

  • Gesamtaufträge übernehmen, wenn ein wichtiger Teil zu deinem Gewerbe gehört – den Rest führen befugte Betriebe aus

Der Schwerpunkt deines Betriebs muss dabei erhalten bleiben (§ 32 GewO).



In 4 Schritten angemeldet

  1. Voraussetzungen prüfen: 18 Jahre, österreichische, EU/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel, keine Ausschlussgründe, ein Standort.

  2. Beraten lassen: kostenloser Termin beim Gründerservice der WKO in deinem Bundesland – dort werden Wortlaut und Fachgruppe geklärt.

  3. NeuFöG sichern: Als Neugründer das Formular NeuFö 2 vor der Anmeldung bestätigen lassen – nachträglich geht das nicht.

  4. Anmelden: Wortlaut genau aus der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe übernehmen und online über GISA oder das Unternehmensserviceportal mit ID Austria anmelden – oder bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat. Bei freien Gewerben darfst du ab der Anmeldung arbeiten.



Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Über den Umfang einer Gewerbeberechtigung entscheidet die Gewerbebehörde. Stand: November 2026. Quellen: WKO-Tätigkeitsliste „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen – KFZ-Servicestation“ (Stand 16.08.2023), WKO Wien Merkblatt Servicegewerbe, Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe.

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